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WINTERREIFEN AKTION

Beim Kauf eines Winterkomplettrades bekommen Sie die Einlagerung und Reinigung Ihres Sommerreifens bei uns für eine Saison geschenkt.

Warum jetzt schon auf Winterreifen umstellen?

Jedes Jahr passieren bei Wintereinbruch zahlreiche Unfälle durch falsche Bereifung in Verbindung mit nicht angepasster Fahrweise. Weiterhin bleiben solche Kraftfahrzeuge bei winterlichen Straßenverhältnissen liegen oder verursachen Unfälle und damit unzählige Kilometer Stau auf Autobahnen, Landstraßen etc. Deshalb wurde gemäß Bundesratsbeschluss vom 21.12.2005 § 2 Absatz 3a der StVO wie folgt geändert:


§ 2 Absatz 3a StVO
Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage.

Die Bundesregierung hat zudem die Bußgeldkatalog-Verordnung dahingehend geändert, dass künftig Autofahrer ein bestimmtes Bußgeld zu zahlen haben, wenn sie gegen § 2 Absatz 3a StVO verstoßen.

Diese sehen wie folgt aus:

20 € bei ungeeigneter Bereifung auf winterlichen Straßen

40 € und ein Punkt im Verkehrszentralregister bei ungeeigneter Bereifung auf winterlichen Straßen mit Behinderung des Straßenverkehrs

Diese Änderung der StVO trat am 1. Mai 2006 in Kraft, so dass alle Autofahrer ausreichend Zeit haben, sich auf die neue Gesetzgebung einzustellen. Mit der Bezeichnung in § 2 Absatz 3a der StVO "geeignete Bereifung" sind bei Schnee und Eisglätte Winterreifen gemeint. Eine genaue Definition von Winterreifen existiert weder in der StVO noch in der StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung). Jedoch werden von den Reifenherstellern die Winterreifen folgendermaßen gekennzeichnet: M+S, M&S oder M.S; dies gilt auch für so genannte Ganzjahres- oder Allwetterreifen.

Eine nützliche und zusätzliche Verbraucherinformation stellt die Kennzeichnung mit dem "Schneeflockensymbol" - zusätzlich zur M+S-Kennzeichnung - dar, die die Wintereigenschaften dieser Reifen über einen entsprechenden Test bescheinigen. Darüber hinaus kann sich der interessierte Verbraucher jederzeit über die Ergebnisse permanenter unabhängiger.

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